Regeln & Teilnahmebedingungen

REGELN & TEILNAHMEBEDINGUNGEN

 

Teilnehmer müssen mind. 14 Jahre sein! Teilnehmer unter 18 Jahren brauchen eine Bestätigung der Erziehungsberechtigen, die Vorort eingefordert wird!
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr!

 

REGELN

1. Training/Besichtigung/Rennen:
a) Während der Streckenbesichtigung ist es den Fahrern (männl. und weibl. Teilnehmer) gestattet, langsam die Strecke abzurutschen oder zu Fuß zu besichtigen.

Der Fahrer hat das Recht, betreffend der Sicherheit  auf der Strecke, den Streckenverhältnissen, Toren und Absperrungen bei der Rennleitung (Jury) einen Einspruch (schriftlich) vorzubringen. Die Sicherheit (Streckenverhältnisse, Absperrung, Tor usw.) wird dann im Sinne des Fahrers so verbessert, dass dieser mit den Sicherheitsbedingungen einverstanden ist und am Rennen teilnimmt. Wenn ein Fahrer die Strecke in ihrem gesamten Zustand mitsamt allen Sicherungen und Aufbauten ohne Einspruch zur Kenntnis nimmt, erklärt er sich mit den vorhandenen Sicherheitsbedingungen einverstanden.

b) Die Startaufstellung an der Startrampe wird durch Los entschieden.
c) Der Fahrer hat das Ziel erreicht, wenn der erste Punkt des Fahrers die Ziellinie überschreitet (Lage des Fahrers ist nicht ausschlaggebend). Die Start-Positionen werden vom Start-Schiedsrichter festgelegt.

 

2. Die Jury:
Die Jury besteht aus der Rennorganisation und den Schiedsrichtern (Start, Strecke, Ziel). Alle Disqualifikationen werden von der Jury behandelt. Proteste werden nur im Zielraum vom Hauptschiedsrichter bearbeitet.

Den Anweisungen der Jury sind von jedem Teilnehmer Folge zu leisten.
 

3. Körperkontakt:
Harte Kontakte, wie Halten, Stossen oder so genannte "Bodychecks", welche andere Fahrer zu Sturz bringen oder sie aus der Bahn werfen, werden mit einer sofortigen Disqualifikation geahndet. Leichter "fairer" Kontakt wird von der Jury nicht geahndet. Jedes zu grobe Fahrverhalten eines Fahrers wird mit Disqualifikation bestraft. Der disqualifizierte Fahrer wird von allen weiteren Rennen ausgeschlossen.

 

4. Wiederholungsläufe:
Jeder Fahrer, der bei seinem Qualifikationslauf durch andere behindert wird, hat das Recht auf eine Wiederholung. Der Fahrer kann diese Wiederholung beim Hauptschiedsrichter im Ziel einfordern. Die Jury entscheidet über einen Wiederholungslauf.

 

5. Fehlstarts / Pünktlichkeit:
Jeder Fahrer, der mehr als einen Fehlstart verursacht oder aber zu spät zu Qualifikations- oder Finallauf erscheint, wird automatisch disqualifiziert und von allen weiteren Rennen ausgeschlossen.

 

6. Proteste:
Disqualifikationen werden vom Moderator durchgesagt, bzw. liegen bei den Schiedsrichtern vor. Proteste können beim Hauptschiedsrichter eingebracht werden, solange es vor dem nächsten Lauf des protestierenden Fahrers geschieht. Alle später eingebrachten Proteste können nicht akzeptiert werden.

 

7. Ausrüstung:
a) Die Fahrer sind verpflichtet, die vom Veranstalter gestellten Startnummern sowohl im Training als auch im Wettkampf zu tragen.
b) Fahrer sind nur mit vorgeschriebener Ausrüstung (Handschuhe, festes Schuhwerk, Schischuhe verboten!) zum Start berechtigt. Ohne Ausrüstung wird der Start nicht gestattet. Sollten Teile der Ausrüstung fehlen, wird der Fahrer disqualifiziert und von allen weiteren Rennen ausgeschlossen.
c. Minibob:

1a.) Der Minibob wird vom Veranstalter gestellt, wenn nicht gelten Pkt. 1 und 2
1.) Der Minibob muss der handelsüblichen Version des Original-Minibobs entsprechen.
2.) Der Minibob darf nicht mit Flüssigkeiten, Sand oder Schnee gefüllt sein.

 

d) Schutzausrüstung (vorgeschrieben):
1.) Handschuhe
2.) Ski- oder Schneebrille
3.) Empfohlen werden weiters: Helm, Rückenschutz, Knieschützer, Ellbogenschützer, geeignete Skibekleidung

 

8.) Startreihenfolge

Gestartet wird im Cross-Verfahren zu je 4 Teilnehmern, wobei die 2 Besten eines jeden Laufes in die nächste Runde aufsteigen. Nach der ersten Runde steigen alle Loser (Platz 3 und 4) in den Hoffnungslauf auf wobei wieder die 2 Besten des Laufes aufsteigen. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Ausscheidungsverfahren.

Die Startaufstellung an der Startrampe wird durch Los entschieden.

 

9.) Wertungsklassen

Die Wertungsklassengliederung erfolgt Vorort und ist abhängig von der Teilnehmerzahl. Sofern genügend Teilnehmer genannt sind können wie folgt Klassen eingeteilt werden:

Klasse 1 weiblich

Klasse 2 männlich

Die Klasseneinteilung obliegt der Hauptjury!

 

10.) Ridersmeeting (Fahrerbesprechung vor Rennbeginn)

Jeder Fahrer hat am Ridersmeeting im Startgelände unmittelbar vor dem Rennbeginn teilzunehmen. Es wird dort noch ausdrücklich auf die tatsächlichen Renn- und Streckenbedingungen eingegangen und auf eventuelle Gefahrenquellen hingewiesen. Sollte ein Fahrer die dort von der Jury vorgetragenen Bedingungen nicht verstehen, so ist er verpflichtet sich nach dem Ridersmeeting beim Vortragenden zu melden um nochmals eingehend unterwiesen zu werden. Meldet sich niemand beim Vortragenden gilt das Ridersmeeting als verstanden und der Fahrer ist mit den Bedingungen einverstanden.

 

TEILNAHMEBEDINGUNG

1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über Internet/ E-Mail oder persönlich. Pro Person werden 5,- Euro  bei der Anmeldung eingehoben. Diese 5,- Euro sind nicht als Start- oder Teilnahmegebühr  zu sehen, sondern werden vom Fahrer für den Transport durch den Shuttleservice an den Start und für die Entleihung eines Minibobs abgegolten. Der Teilnehmer/Fahrer muss den Shuttledienst nicht in  Anspruch nehmen.  Der Zeitgerechte Ablauf der Veranstaltung muss jedoch gegeben sein. Jeder Teilnehmer/Fahrer der den Shuttledienst nicht in Anspruch nimmt, muss rechtzeitig zum Start seiner Gruppe/seinem Lauf am Start sein. Sollte dies nicht der Fall sein wird er von der Jury am Start ohne Einspruchsrecht disqualifiziert. Der/ Die Teilnehmer/in nimmt den bei der Anmeldung vorliegenden Haftungsausschluss und die hier vorgenommenen Anmerkungen zu den Risiken der Teilnahme an der Veranstaltung zu seiner/ihrer Kenntnis. Das Merkblatt „Regeln&Teilnahmebedingungen“ gilt als wesentlicher Teil dieser Teilnahmebedingungen.

2. Teilnahme
a) persönliche Voraussetzungen:
Der/ Die Teilnehmer/in ist mindestens 14 Jahre alt und erklärt sich in guter physischer Verfassung zu befinden sowie an keinerlei Krankheiten zu leiden, die ihm/ ihr die Ausübung von Wintersport nicht ermöglichen. Unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung der Eltern beizulegen.

Der/ Die Teilnehmer/in darf weder vor, oder während der Veranstaltung betrunken oder durch sonstige berauschende Mittel im Sinne des SMG beeinflusst sein. Sollte ein Verdacht dahingehend vorliegen wird der/ die Teilnehmer/in von der Veranstaltung ausgeschlossen.
b) sachliche Voraussetzungen:
Der/ Die Teilnehmer/in sorgt für geeignete Wintersportausrüstung. Er/ Sie ist verpflichtet, diese bei der Teilnahme an der Veranstaltung zu tragen. Der/ Die Teilnehmer/in hat ausreichend Versicherungsschutz, insbesondere eine Krankenversicherung. Eine Unfallversicherung wird empfohlen.

3. Haftung
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der/ Die Teilnehmer/in erkennt insoweit die den Bergen und dem Wintersport innewohnende Gefahren an. Er/ Sie nimmt bei der Teilnahme diejenigen Verletzungsrisiken auf, die dem Minibobsport aufgrund seiner Eigenart anhaften und auch bei vernünftiger Ausübung nicht zu vermeiden sind. Insbesondere gilt das für die Risiken der Ausübung in freier Natur und Winterlandschaft. Auf den HAFTUNGSAUSSCHLUSS wird insoweit nochmals deutlich hingewiesen.
Der/ Die Teilnehmer/in verzichtet für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen die anderen Teilnehmer/innen der Veranstaltung, soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Entsprechendes gilt für Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sowie gegen dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen; der Veranstalter übernimmt insoweit keinerlei Haftung!!!
Die Teilnahme ist absolut auf eigene Gefahr !!!
Für abhanden gekommene Gegenstände wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.

Bei Beschädigung (Rennunfähigkeit) des beigestellten Zipfbobs ist dieser mit 20€ zu entschädigen.

4. Veranstalterrücktritt
Der Veranstalter kann bei ungünstigen Witterungsbedingungen die Veranstaltung absagen, vorzeitig beenden, im Umfange einschränken, zeitlich verschieben oder örtlich verlegen.
Er kann auch aufgrund anderer, unvorhersehbarer und/ oder unabwendbarer Ereignisse, Fälle höherer Gewalt, behördlicher Auflagen oder gesetzlicher Verbote, soweit sich die Veranstaltung dadurch als undurchführbar erweist, von der Durchführung der Veranstaltung absehen. Bei einer Absage durch den Veranstalter wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet.

 

5. Teilnehmerrücktritt
Der/ Die Teilnehmer/in kann jederzeit zurücktreten. Das Startgeld wird nicht erstattet.